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Die automatisierten HKR-Verfahren in der Haushaltsdurchführung

Änderungen im Seminarangebot zu den automatisierten HKR-Verfahren

  • Trennung der Zielgruppen Titelverwalter (TV) und Mittelverteiler (MV) im "Grundseminar: Die automatisierten HKR-Verfahren in der Haushaltsdurchführung":
    Während bislang Seminare für die Zielgruppen der Titelverwalter und Mittelverteiler zwar abwechselnd, aber immer unter der JAP-Nr. HH 170 stattfanden, werden Zielgruppen nunmehr getrennt.
    Titelverwalter können an den Seminaren HH 170 teilnehmen, für Mittelverteiler eignet sich das Seminarangebot HH 180. Für Personen, die beide Tätigkeiten wahrnehmen, ist der Besuch eines dieser Seminartypen weiterhin ausreichend.

    Der bisher unter HH 190 angebotene Erfahrungsaustausch für beide Zielgruppen wird nunmehr unter HH 188 "Ausgewählte Fragen der automatisierten HKR-Verfahren" angeboten.

    (Zu den Begriffen Titelverwalter und Mittelverteiler wird auf Punkt 2.1. Verfahrensrichtlinie für Mittelverteiler und Titelverwalter für das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiB-MV/TV-HKR) verwiesen. Die Richtlinie kann hier abgerufen werden.)

  • Fakultatives Angebot zum F05-Dialog im Seminar HH 170:
    Die Teilnahme am vierten Veranstaltungstag zum F05-Dialog ist nunmehr freiwillig möglich. Dafür wird die Veranstaltung in zwei Teile gegliedert. Soweit der fakultative Teil b) zum F05-Dialog (letzter Veranstaltungstag) nicht besucht werden soll, bitten wir, dies bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld kenntlich zu machen.
  • Neuterminierung des "Grundseminars: Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) in der Haushaltsdurchführung" HH 190: Das Grundseminar ZÜV findet künftig in der gleichen Woche statt, in der das Seminar HH 170 terminiert wird. Beschäftigte, für welche der fakultative F05-Dialog nicht relevant ist, können stattdessen direkt für das Seminar zum ZÜV angemeldet werden. Für einige Teilnehmende ist damit (vorbehaltlich der Meldelage) der Besuch des Seminars zum Zahlungsüberwachungsverfahren (HH 190) ohne zusätzliche Anreise möglich.

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