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Was bringt das neue Bundesgleichstellungsgesetz? - Infoveranstaltung gab Antworten

Vorstellung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes Eröffnung Präsident Dr. Eisvogel
Am 16. Juni 2015 begrüßte der Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung - Dr. Alexander Eisvogel - rund 150 Gleichstellungsbeauftragte aus der gesamten Bundesverwaltung zur Tagesveranstaltung: "Das neue Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen und Herausforderungen für die Praxis."
Ziel der Veranstaltung war es, die Gleichstellungsbeauftragten zeitnah und umfassend über die Auswirkungen des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) zu informieren.

"Das neue Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen und Herausforderungen für die Praxis."

Am 1. Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Das Gesetz soll Frauen und Männern gleiche Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung sichern. Es verpflichtet Arbeitgeber, dass jeweils unterrepräsentierte Geschlecht stärker zu berücksichtigen. Neben einer Quote von 30 Prozent für alle Aufsichtsratsposten in börsenorientierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen müssen Unternehmen, die börsenorientiert und mitbestimmungspflichtig sind, bis Mitte 2015 flexible Frauenquoten für Vorstand, Aufsichtsrat sowie oberes und mittleres Management selbst verordnen und über Fortschritte berichten.
In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert.
Einige der Neuerungen haben umfassende Auswirkungen auf die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und erforderten eine zeitnahe umfassende Information.
Aus diesem Anlass konzipierte die Bundesakademie kurzfristig eine entsprechende Veranstaltung.
Am 16. Juni 2015 begrüßte der Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung - Herr Dr. Alexander Eisvogel - rund 150 Teilnehmerinnen aus der gesamten Bundesverwaltung in einer Tagesveranstaltung in Brühl zu diesem Thema.
Dr. Eisvogel sicherte den Betroffenen dabei umfassende Unterstützung durch passgenaue Schulungsangebote zu. So wird als Ergebnis der „Brühler Gleichstellungstage 2014“ in einem ersten Schritt für 2016 ein „Qualifizierungsprogramm für Gleichstellungsbeauftragte“ in das Programm der BAköV installiert. Hier erhalten Gleichstellungsbeauftragte zusätzliche rechtliche Angebote zu arbeits- und dienstrechtlichen Inhalten oder den rechtlichen Voraussetzungen und Stolpersteinen bei Rechtsmitteln wie Einspruch, Beanstandung und Klagen.
Darüber hinaus wird der Inhalt des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes zeitnah auch an Führungskräfte und Personalisten schnell und effektiv herangetragen.
Als Vortragender der Großveranstaltung konnte Dr. Torsten von Roetteken gewonnen werden. Dr. von Roetteken ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) in der für das BGleiG zuständigen Kammer ein ausgewiesener Kenner der Materie und Experte im Gleichstellungsrecht. Er hat an Beratungen zur Entwicklung des Gesetzes teilgenommen und umfassende - auch kritische - Stellungnahmen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages abgegeben.
Herr Dr. von Roetteken lieferte den Teilnehmerinnen unter dem Titel "Was bringt das neue Bundesgleichstellungsgesetz?" einen kompetenten und umfassenden Überblick über die neue Rechtslage.
Als besonders Gewinn bringend empfanden die Teilnehmerinnen die Möglichkeit, konkrete Fragen zu den Auswirkungen auf ihre tägliche Amtsausübung stellen zu können.
So endete der Tag mit dem sehr positiven Feed-Back der Teilnehmerinnen, eine qualitativ hervorragende, sehr informative und hilfreiche Veranstaltung erlebt zu haben.

Zur Rede von Präsident Dr. Eisvogel

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