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Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) regelt, wie die Bundesministerien aufgebaut sein sollen.

Die GGO gibt vor, wie die Bundesministerien beziehungsweise deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander und mit Anderen zusammen­arbeiten sollen.

  • Zentral: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien - GGO
  • Registraturrichtlinie (RegR)
  • Hausanordnungen (HAO)
    • Leitungsvorlagen
    • Beteiligungen und Zeichnungsrechte

Informationsseite des BMI zur GGO

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