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Grundlage Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) regelt, wie die Bundesministerien aufgebaut sein sollen.

Zudem gibt sie vor, wie die Bundesministerien beziehungsweise deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander und mit Anderen zusammen­arbeiten sollen.

Folgende Module bieten eine erste Übersicht:

  • Gesellschaftliche Bedeutung
  • Rechtsgrundlagen (IFG)
  • Ansprechpersonen
  • Weiterführende Informationen

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