Navigation und Service

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Sie möchten eine unserer Fortbildungsveranstaltungen besuchen?

Hier erfahren Sie alles über:

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der BAköV sind grundsätzlich nur Beschäftigte des Bundes. Ausgenommen sind, da für sie andere spezielle Fortbildungseinrichtungen bestehen, die Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung und die Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei. Sie wie auch Angehörige der mittelbaren Bundesverwaltung und von Verwaltungen außerhalb des Bundes sowie im Einzelfall auch anderer Organisationen können gastweise zugelassen werden.

Die dezentralen Veranstaltungen der Leitbehörden Hannover, München und Wiesbaden sind grundsätzlich den Bediensteten der Behörden vorbehalten, die dem Fortbildungsverbund mit der jeweiligen Leitbehörde angeschlossen sind.

Interessenbekundung und Anmeldung

Das Interaktive FOrtbildungsSystem für die BUNDesverwaltung (IFOS-BUND ®) bietet sowohl den Angehörigen der Bundesverwaltung als auch den Fortbildungsverantwortlichen in den Behörden die Möglichkeit, sich web-basiert direkt über das Angebot der BAköV zu informieren.

Anmeldungen für Fortbildungsveranstaltungen an die BAköV können nur durch die meldeberechtigten Behörden - in der Regel durch die jeweiligen Fortbildungsbeauftragten – und nur durch Eingabe in IFOS-BUND® erfolgen. Angemeldet werden können Bedienstete, die der Zielgruppenbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung entsprechen. Die Erfüllung der dort genannten Teilnahmevoraussetzungen - insbesondere Laufbahngruppen, Funktionen sowie Vorkenntnisse - ist für die Teilnahme unabdingbar.

Das Verfahren zur behördeninternen Bedarfsabfrage, Interessenbekundung und Anmeldung von Beschäftigten ist in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher im Zweifel bei der/dem zuständigen Fortbildungsbeauftragten, auf welchem Weg Sie Ihren Teilnahmewunsch abgeben können. Die Schaltfläche „Interesse bekunden“ in IFOS-BUND® ist nicht in jeder Behörde mit einer entsprechenden Funktion hinterlegt. Ein Betätigen der Schaltfläche löst in keinem Fall eine direkte Meldung an die BAköV aus.

Veranstaltungsplätze

Die Veranstaltungsplätze werden bedarfsorientiert für die jeweilige Veranstaltung vergeben. Bei erhöhtem Bedarf besteht die Möglichkeit - im Rahmen der vorhandenen Ressourcen - Zusatzseminare und gegebenenfalls auch Sonderveranstaltungen für einzelne Behörden mit Unterstützung der BAköV durchzuführen.

Die meldeberechtigten Behörden werden über die Vergabe der Veranstaltungsplätze für ihren Bereich unterrichtet.

Einladung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an zentralen Veranstaltungen werden direkt von der Geschäftsstelle Fortbildung eingeladen, die im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft BAköV / HS Bund die administrativen Tätigkeiten wahrnimmt. Bei dezentralen Veranstaltungen erfolgt die Einladung über die jeweiligen Leitbehörden. Mit der Einladung werden ihnen weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie gegebenenfalls die Höhe der Teilnahmegebühr zugeleitet.

Abordnung

Die Beschäftigten des Bundes werden von den Entsendebehörden abgeordnet. Wegen der Abordnung wird auf das Rundschreiben vom 09. September 1975 (GMBl 1975 S. 717) und auf das Rundschreiben des BMI an die obersten Bundesbehörden vom 15. November 1976 - D III 6 - 222 704 - 6/5 - hingewiesen.

Grundsätzlich dürfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daher die Veranstaltungen nicht ohne die Zustimmung der BAköV verlassen oder von ihren Stammdienststellen abberufen werden.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie ggf. eine Bescheinigung über erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise mit der Maßgabe, ihrer Dienststelle eine Ablichtung zu übermitteln. Eine Bescheinigung erhält grundsätzlich, wer mindestens zu 80 Prozent an einer Veranstaltung teilgenommen hat. Die Teilnahmebescheinigung können Sie nach Ende der Veranstaltung in IFOS-BUND herunterladen (im internen Bereich: Meine Interessenbekundungen).

Kosten

Die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme der Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung - nehmen grundsätzlich kostenfrei an den Veranstaltungen der BAköV teil.


Allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechnet die BAköV ein Teilnahmeentgelt in Höhe von

  • 75 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete des Bundesministeriums der Verteidigung,
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete der mittelbaren Bundesverwaltung sowie
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die BAköV kann für einzelne Veranstaltungen abweichende Regelungen vorsehen.

Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die BAköV trägt grundsätzlich die Reisekosten (Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung) einschließlich des Trennungsgeldes der teilnehmenden Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme der Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung. Bei einigen wenigen Veranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.

In allen übrigen Fällen trägt die BAköV keine Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Sonderveranstaltungen

Für die Organisation und Durchführung von Sonderveranstaltungen für einzelne Behörden stellt die BAköV den vollen Auslagenersatz in Rechnung.

Veranstaltungen Dritter

Der BAköV stehen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Einrichtungen in begrenztem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung. Teilnahmeanträge sind der BAköV mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Entscheidung über die Kostenübernahme zuzuleiten; dies gilt nicht, wenn die Veranstaltungen von der BAköV besonders ausgeschrieben werden.

Veranstaltungsorte

Die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie finden in der Regel im Dienstgebäude Unser Hauptsitz in Brühl und Seminarräume im H+ Hotel, in Bonn im Bundesministerium des Innern und für Heimt, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, im Seminargebäude der Bundesakademie in Boppard, in Berlin sowie in Zeuthen statt.

Die Dezentrale Veranstaltungsorte sind Hannover und München.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK