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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Sie möchten eine unserer Fortbildungsveranstaltungen besuchen?

Hier erfahren Sie alles über:

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der Bundesakademie sind grundsätzlich nur Beschäftigte des Bundes. Ausgenommen sind die Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung und die Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei, da für sie andere Fortbildungseinrichtungen und -angebote bestehen. Sie können jedoch gastweise zugelassen werden. Dies gilt auch für Angehörige der mittelbaren Bundesverwaltung und von Verwaltungen außerhalb des Bundes sowie im Einzelfall auch anderer Organisationen.

Die dezentralen Veranstaltungen der Leitbehörden Hannover und München sind grundsätzlich den Bediensteten der Behörden vorbehalten, die dem Fortbildungsverbund der jeweiligen Leitbehörde angeschlossen sind.

Interessenbekundung und Anmeldung

Das Interaktive FOrtbildungsSystem für die BUNDesverwaltung (IFOS-BUND ®) bietet sowohl den Angehörigen der Bundesverwaltung als auch den Fortbildungsverantwortlichen in den Behörden die Möglichkeit, sich web-basiert direkt über das Angebot der BAköV zu informieren.

Anmeldungen für unsere Fortbildungsveranstaltungen können nur durch die meldeberechtigten Behörden - in der Regel durch die jeweiligen Fortbildungsbeauftragten – und nur durch Eingabe in IFOS-BUND® erfolgen. Angemeldet werden können Bedienstete, die der Zielgruppenbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung entsprechen. Die Erfüllung der dort genannten Teilnahmevoraussetzungen - insbesondere Laufbahngruppen, Funktionen sowie Vorkenntnisse - ist für die Teilnahme unabdingbar.

Das Verfahren zur behördeninternen Bedarfsabfrage, Interessenbekundung und Anmeldung von Beschäftigten ist in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher im Zweifel bei der/dem zuständigen Fortbildungsbeauftragten, auf welchem Weg Sie Ihren Teilnahmewunsch abgeben können. Die Schaltfläche „Interesse bekunden“ in IFOS-BUND® ist nicht in jeder Behörde mit einer entsprechenden Funktion hinterlegt. Ein Betätigen der Schaltfläche löst in keinem Fall eine unmittelbare Anmeldung aus.

Die Veranstaltungsplätze werden bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung aller Ressorts für die jeweilige Veranstaltung vergeben. Die meldeberechtigten Behörden werden über die Vergabe der Veranstaltungsplätze für ihren Bereich unterrichtet.

Einladung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an zentralen Veranstaltungen werden von der Bundeakademie unmittelbar eingeladen. Bei dezentralen Veranstaltungen erfolgt die Einladung über die jeweiligen Leitbehörden. Mit der Einladung werden ihnen weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie gegebenenfalls die Höhe der Teilnahmegebühr zugeleitet.

Abordnung

Die Beschäftigten des Bundes werden von den Entsendebehörden abgeordnet. Wegen der Abordnung wird auf das Rundschreiben vom 09. September 1975 (GMBl 1975 S. 717) und auf das Rundschreiben des BMI an die obersten Bundesbehörden vom 15. November 1976 (D III 6 - 222 704 - 6/5) hingewiesen. Grundsätzlich dürfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daher die Veranstaltungen nicht ohne die Zustimmung der Bundesakademie verlassen oder von ihren Stammdienststellen abberufen werden.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie ggf. eine Bescheinigung über erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise. Diese werden nur in IFOS-BUND zum Download (im internen Bereich: Meine Interessenbekundungen) zur Verfügung gestellt. Für den Download sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verantwortlich, ebenso für die Weiterleitung an ihre Dienststelle. Eine Bescheinigung erhält grundsätzlich nur, wer mindestens zu 80 Prozent an einer Veranstaltung teilgenommen hat.

Kosten

Die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit den o.g. Ausnahmen - nehmen grundsätzlich kostenfrei an den Veranstaltungen der Bundesakademie teil.

Allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechnet die Bundesakademie ein Teilnahmeentgelt in Höhe von

  • 75 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete des Bundesministeriums der Verteidigung,
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete der mittelbaren Bundesverwaltung sowie
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Bundesakademie kann für einzelne Veranstaltungen abweichende Regelungen vorsehen.

Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Bundesakademie trägt grundsätzlich die Reisekosten (Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung) einschließlich des Trennungsgeldes der teilnehmenden Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung (Ausnahmen s.o.). Bei einzelnen Veranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.

In allen übrigen Fällen trägt die Bundesakademie keine Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Veranstaltungsorte

Die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie finden in der Regel in Brühl, in der Lernwelt der Bundesakademie in Boppard und in Berlin sowie in Zeuthen statt.

Die Veranstaltungsorte der dezentralen Veranstaltungen sind Hannover und München.

Ihr kürzester Weg zu den Veranstaltungsorten

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