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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseiten gemäß § 12b BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist bestrebt, diesen Internetauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Das Angebot ist nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) realisiert und erfüllt alle Anforderungen der Verordnung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bakoev.bund.de.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Videos
  2. einige Dokumente zum Download

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Einige Videos sind noch nicht in dem geforderten Maße barrierefrei.
  2. Einige Dokumente, insbesondere ältere Dokumente, entsprechen nicht den Vorgaben zur Barrrierefreiheit. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Die Bundesakademie bemüht sich, bei allen neuen Publikationen auf Barrierefreiheit oder zumindest auf möglichst wenig Barrieren zu achten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2019 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der von der BAköV beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom ausgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Kontakt

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

  • Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
  • Fax: +49 -(0)30 18 527-2901
  • E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

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