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Fortbildungsangebot zur Einführung der E-Gesetzgebung

Mit einem umfangreichen Fortbildungsangebot begleitet die Bundesakademie die Einführung der E-Gesetzgebung.

Die vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verantwortete IT-Maßnahme Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (E-Gesetzgebung) verfolgt das Ziel, ein durchgängig digitales, medienbruch- und barrierefreies Rechtsetzungsverfahren im Bund zu gewährleisten und eine einheitliche Nutzung der Fachanwendungen im Rechtsetzungsverfahren sicherzustellen.

Mit einem umfangreichen Fortbildungsangebot begleitet die Bundesakademie die Einführung der E-Gesetzgebung.

Die Webinare Einführung in die E-Gesetzgebung und Anwendung "Abstimmung" (JAP-Nr. RS 156) werden im zweiten Halbjahr 2026 in enger zeitlicher Abfolge stattfinden. Die kompakte 3-stündige Basisschulung eignet sich sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger in die E-Gesetzgebung als auch für Personen, die künftig mit der Anwendung „Abstimmung“ arbeiten werden.

Darüber hinaus werden Webinare zur Anwendung „Zustellung an das Planungs- und Kabinettmanagement-Programm (PKP)“ angeboten (JAP-Nr. 158/26).

Webinare zu weiteren Anwendungen der E-Gesetzgebung sind geplant.

Anmeldungen zu den online-Schulungen erfolgen über die Fortbildungsstelle Ihres Hauses in IFOS-Bund unter der JAP-Nr. RS 156/26 sowie RS 158/26.

Ergänzt werden die online-Schulungen durch ein Selbstlernangebot:

Zahlreiche Module des Web Based Trainings (WBT) „E-Gesetzgebung“ sind auf der Lernplattform ILIAS bereitgestellt. Sie können dort unter Inhalt: E-Gesetzgebung: Bundesregierung: Lernplattform Bund (nur in den Netzen des Bundes) aufgerufen werden.

Die WBTs unterteilen sich in Basismodule, Vertiefungsmodule zur Bundesregierungsplattform sowie Vertiefungsmodule zum Editor mit einer Dauer von jeweils 10 bis 25 Minuten. Größere Themenbereiche sind dabei in mehrere Teilmodule untergliedert, um die Inhalte kompakt und strukturiert zu vermitteln.

Die mit Gesetzgebungsvorhaben befassten Beschäftigten können sich so praxisnah und zeitsouverän mit den Anwendungen der E‑Gesetzgebung vertraut machen.

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