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Gleichstellungstage 2019: "Zukunft gestalten - Gleichstellung in der Bundesverwaltung 2025"

vom 03. - 05.04.2019 in Boppard

Video mit Prof. Dr. Rita Süssmuth und Dr. Uta Mitsching-Viertel

Auszug aus unserer Chronik zum 50jährigen Jubliäum der BAköV:

2001: Bundesgleichstellungsgesetz

Sieben Jahre nach dem Frauenfördergesetz trat im Jahr 2001 das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) in Kraft. Ein Gesetz, dass für die weiblichen Mitarbeiter aller Verwaltungen des Bundes große Änderungen mit sich brachte. Die bedeutendste Veränderung ist die erste gesetzliche Verpflichtung, einen 50-prozentigen Frauenanteil in allen Ebenen der Verwaltungen des Bundes durchzusetzen. Mit diesem Gesetz wurde erstmals das Amt der Gleichstellungsbeauftragten (vormals Frauenbeauftragte) geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Dienststelle ist es die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, das Gesetz umzusetzen.

Neue Fachkompetenzen notwendig

Gleichstellungsbeauftragte sind an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Behörde beteiligt. Aus diesem Grund benötigen sie ein hohes Maß an Fachwissen. Um den Anforderungen des Amtes gewachsen zu sein konzipiert die BAköV spezielle Fortbildungsangebote für Gleichstellungsbeauftragte. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltung und Führungskräfte benötigen entsprechendes Fachwissen, so dass die BAköV auch diese Zielgruppen in Fragen des Gleichstellungsrechts und der Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten schult. Per Gesetz ist jede Gleichstellungsbeauftragte eine Führungskraft. Auch wenn diese Führungsposition sich meist nicht in der Hierarchie widerspiegelt, benötigen Gleichstellungsbeauftragte auch Know-How in Bereichen wie öffentliches Dienstrecht, Haushaltsrecht und Organisation. Zusätzlich hat die BAköV bis 2019 neun Gleichstellungstage als Fachtagung organisiert. Diese dienten den jeweils rund 200 Gleichstellungsbeauftragten aus allen Resorts, den obersten Bundesgerichten und den nachgeordneten Geschäftsbereichen neben fachlichem Input als Möglichkeit des Austauschs und der Netzwerkbildung.

Veränderte Demographie und flexible Arbeitsmodelle

Gleichstellungsbeauftragte werden sich in Zukunft verstärkt mit den Folgen der Digitalisierung auseinandersetzen, vor allem im Hinblick auf Regelungen zu flexiblen Arbeitsplätzen und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch der demographische Wandel und die Veränderungen in den Lebensverlaufsplanungen der Beschäftigten erfordern ständig neues und aktuelles Wissen von den Gleichstellungsbeauftragten, um kompetent ihren Beratungsauftrag ausfüllen zu können. Deshalb entwickelt die BAköV ihre Fortbildungsangebote entsprechend weiter.

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