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Informationspaket über die Unterstützungsleistungen der BImA für Bundesbehörden, die EMAS einführen oder aufrechterhalten
Im Rahmen der Umsetzung des „Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Erfüllung des Klimaschutzplans 2050“ sowie gemäß den Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes sind Bundesbehörden unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, entweder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) oder ein Energiemanagementsystem gemäß DIN ISO 50001 einzuführen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hebt in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als verantwortliche Institution für die Dienstliegenschaften des Bundes hervor. In diesem Programm wird betont, dass die BImA die Nutzer bei der Einführung von EMAS unterstützen soll. Diese Unterstützung umfasst u.a. die Bereitstellung von liegenschaftsbezogenen Informationen und Umweltleistungskennzahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Da diese Aufgabe jedoch bislang nur unzureichend konkretisiert wurde, hat die BImA im Kontext der Einführung und Aufrechterhaltung von EMAS in der Bundesverwaltung einen umfassenden Unterstützungsprozess entwickelt.
Das Informationspaket über diese Unterstützungsleistungen, zugehörige Anlagen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen der BImA stellen wir hier als Download zur Verfügung:
Informationspaket
Anlage zum Informationspaket
Weiterführende Informationen finden Sie bei der BImA