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Bundessozialgericht-Urteil vom 06.03.2016

Krankenversicherung - Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion - keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht - UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot

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