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Gibt es Unterstützung bei den Studienkosten?

Ja. Die Reisen zu den Präsenzmodulen werden für die Bundesbediensteten über das Bundesverwaltungsamt nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Zudem wird nach dem Bundesbesoldungsgesetz für Bundesbedienstete eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000,- Euro für dienstlich erforderliche Ausgaben im Rahmen des Auslandspraktikums gewährt. Darunter fallen Kosten für die Anreise und Abreise, sowie die Unterkunftskosten vor Ort. Die Ausgaben sind durch Belege nachzuweisen. Überzahlungen werden zurückgefordert.

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