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FAQs:

(1) Wie viel Zeit ist vor Beginn eines Coachings einzuplanen?

Das Coachingzentrum ist bestrebt, eine erste Kontaktaufnahme zwischen Coach und Coachee zeitnah nach dem Anlass- und Zielklärungsgespräch zu ermöglichen.

(2) Wie lange dauert eine Coachingmaßnahme?

Ein Einzelcoaching dauert in der Regel bis zu 15 Stunden plus 2 Transferstunden, die meist auf ein- bis zweistündige Coachingsitzungen verteilt sind. Die Zeit für ein kostenloses Vorgespräch ist darin nicht enthalten. Insgesamt sollte der Zeitraum für ein Einzelcoaching 9 Monate nicht übersteigen. Das Transfergespräch ist davon ausgenommen. Ein Coaching kann auch in weniger als 15 Stunden beendet sein, wenn der Coachee seine Themen bearbeitet und seine Coachingziele erreicht hat.
Die Dauer eines Teamcoachings beträgt in der Regel ein bis zwei Tage. Zusätzlich sind bis zu maximal 6 Stunden für ggf. erforderliche Vor- und Nachgespräche einzukalkulieren. Die Zeit für das unverbindliche Vorgespräch ist darin nicht enthalten.

(3) Gibt das Coachingzentrum inhaltliche Informationen über konkrete Coachingmaßnahmen weiter?

Nein, sämtliche Inhalte, die Coach oder Coachee den Angehörigen des Coachingzentrums mitteilen, bleiben vertraulich.

(4) Können Vorgesetzte oder Personalentwicklungsbereiche in den Coachingprozess eingebunden werden?

Ja, aber nur dann, wenn dies im Vorfeld zwischen allen Beteiligten besprochen wurde und der Coachee ausdrücklich einverstanden ist oder dies sogar wünscht.

(5) Das Coachingzentrum stellt von sich aus keinen Erstkontakt zum Coachee her. Warum?

Der Aspekt der Freiwilligkeit ist für die Durchführung eines Coachings maßgeblich. Wichtig für den Erfolg des Coachings ist die aktive Bereitschaft des Coachees, sich auf das Coaching einzulassen

(6) Wozu dient das Anlass- und Zielklärungsgespräch mit dem Coachingzentrum und wie lange dauert es durchschnittlich?

Das Anlass-und Zielklärungsgespräch dient dem Coachingzentrum zur Definition der individuellen Coachingthemen und verschafft einen ersten Eindruck über die Situation und Ziele des Coachees bzw. des Teams. Auf dieser Basis können möglichst passgenau geeignete Coachs aus dem Coachpool des Coachingzentrums ausgewählt werden. Die Gesprächsdauer variiert zwischen Einzel- und Teamcoachings und liegt in der Regel bei 30 Minuten.

(7) Nach der Vermittlung eines geeigneten Coachs wird ein unverbindliches Vorgespräch zwischen Coach und Coachee durchgeführt. Wozu?

Das kostenlose Vorgespräch dient dem Kennenlernen zwischen Coach und Coachee. Da ein Coaching eine vertrauensvolle und offene Gesprächs- und Arbeitsatmosphäre voraussetzt, wird beiden Beteiligten die Gelegenheit gegeben zu entscheiden, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.


(8) Wie sieht eine Coachingmaßnahme konkret aus?

So individuell wie Anlässe und Ziele sind die Themen und auch Ort und Zeit eines Coachings. Hier gilt aber, dass Coach und Coachee/s in der individuellen Ausgestaltung übereinkommen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt bleiben.

(9) Wie viel Arbeit steckt in einem Coaching?

Der zeitliche Aufwand für ein Coaching geht für den Coachee über die oben genannten 17 Stunden der Coachingsitzungen deutlich hinaus. Anders als in herkömmlichen Fortbildungsmaßnahmen werden die individuellen Themen und Fragestellungen nicht mit elaborierten Konzepten bearbeitet, sondern in einem gemeinsamen Prozess entwickelt. Entsprechend kommt der aktiven Mitarbeit und Entwicklungsbereitschaft  des Coachees entscheidende Bedeutung zu. Der Coach unterstützt an geeigneter Stelle, die Zielerreichung liegt in der Hand des Coachees. Der größte Zeitaufwand fällt somit in die Zeit zwischen den einzelnen Coachingsitzungen, in denen der Coachee individuell gefundene Lösungen für sich ausprobiert.

(10) Was kostet ein Coaching?

Die Kosten für ein Coaching sind unterschiedlich, da jede einzelne Coachingmaßnahme einzeln vergeben wird. Im Zuge der jeweils erforderlichen Preisermittlung werden in der Regel drei geeignete Coachs aus dem Pool angefragt und um Abgabe eines Angebots gebeten. Die Gesamtkosten für eine Coachingmaßnahme werden – abhängig von der jeweiligen Frage- und Themenstellung, dem notwendigen Vor- und Nachbereitungsaufwand, der konkreten Gesamtdauer sowie den anfallenden Reisekosten – individuell kalkuliert und zu einem Inklusivhonorar angeboten. Weitere Fragen zu den Kosten beantwortet das Coachingzentrum gerne auf Anfrage.

(11) Wie viele Coachs arbeiten für das Coachingzentrum?

Insgesamt sind über 160 qualifizierte und erfahrene Coachs im Coachpool erfasst, die bundesweit ansässig sind.
Der größte Teil dieser Coachs konzentriert sich auf die Regionen Berlin und Köln/ Bonn. Die Verfügbarkeit von Coachs in den eher ländlichen Räumen ist eingeschränkt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Coaching in digitaler Form in Anspruch zu nehmen.

(12) Wo findet ein Coaching statt?

Der Ort, an dem ein Coaching stattfindet, kann individuell zwischen Coach und Coachee vereinbart werden. Für Einzelcoachings finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Coaches statt oder in ruhigen Räumen innerhalb der Behörde. Für ein Teamcoaching können auch – je nach Verfügbarkeit – Räumlichkeiten der Bundesakademie, z.B. in Boppard, genutzt werden. Die meisten Behörden nutzen für Teamcoachings jedoch Räume im eigenen Haus oder in der Umgebung (Räume anderer Behörden oder Einrichtungen, Tagungsräume in Hotels o.ä.).

(13) Warum gibt es für Coachingmaßnahmen grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigung?

Bei „klassischen“ Fortbildungsveranstaltungen wird durch die Teilnahmebescheinigung nicht nur die Anwesenheit der einzelnen Teilnehmenden bestätigt, sondern über die Angabe der JAP-Nummer auch eine Aussage über den konkreten Inhalt der Fortbildung getroffen. Die Teilnahmebescheinigung gibt somit Auskunft darüber, welche Art der Fortbildung mit welchem spezifischen Fortbildungsinhalt absolviert wurde.
Bei Coachingmaßnahmen ist die inhaltliche Gestaltung jedoch individuell und unterscheidet sich von Maßnahme zu Maßnahme. Die mit der Teilnahmebestätigung verbundene inhaltliche Aussage lässt sich für Coachings pauschal nicht treffen, eine Teilnahmebescheinigung wäre daher auf die bloße Bestätigung der Anwesenheit beschränkt.
Bei Teamcoachings kommt hinzu, dass seitens des Coachingzentrums mangels eigener Kenntnis die tatsächliche Teilnahme einzelner Coachees nicht wirksam bestätigt werden kann. Es steht den Behörden jedoch frei, die Teilnahme an Coachingmaßnahmen intern zu dokumentieren / bescheinigen.

Bemerkungen:
Ebenso wie der Begriff Coaching nicht übersetzt wird, hat sich die Verwendung von Coach und Coachee (die Person, die ein Coaching in Anspruch nimmt) eingebürgert; und zwar ohne Geschlechterdifferenzierung. Wenn also Coach und Coachee in der – wegen der besseren Lesbarkeit üblich gewordenen – männlichen Form verwendet wird, sind jeweils Personen jedes Geschlechts gemeint. Die Pluralbildung folgt der deutsche Grammatik.

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