Dienstrecht
Der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass es für sein Personal zwei rechtlich gänzlich unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse gibt: das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) und das privatrechtliche Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis). Die hier aufgeführten Arbeitshilfen bilden die Grundlagen des Beamtenrechts und Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) ab.
Die wichtigsten Grundlagen für eine Einführung in das Dienstrecht:
- Dienstverhältnis: Grundlagen und Besonderheiten im Arbeitsrecht
- Beamten: Rechte und Pflichten
- Freiheitlich demokratische Grundordnung
- Qualifizierungspflicht, § 47 BLV
- Weiterführende Informationen
- Ressortübergreifende Funktion des BMI für Dienst- und Arbeitsrecht