Voraussetzungen
Für die zu coachende Person (Coachee):
- Freiwilligkeit und Interesse: Der bzw. die Coachee sollte das Coaching freiwillig in Anspruch nehmen und offen für eine konstruktive Zusammenarbeit sein.
- Reflexions- und Veränderungsbereitschaft: Der bzw. die Coachee sollte bereit sein, sich selbst zu reflektieren und Veränderungen anzugehen. Das Coaching schafft einen geschützten Reflexionsraum, in dem Denken, Fühlen und Handeln der Coachee bzw. des Coachees bewusst analysiert und weiterentwickelt werden können. Durch gezielte Fragen, strukturierte Methoden und konstruktives Feedback unterstützt die Coachin bzw. der Coach dabei, eigene Lösungen zu entwickeln und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, die Selbstwirksamkeit der Coachee bzw. des Coachees zu stärken, Klarheit zu gewinnen und nachhaltige Veränderungen im beruflichen Alltag zu verankern. Dabei liefert das Coaching keine fertigen Rezepte, sondern aktiviert Ressourcen und erweitert persönliche und berufliche Handlungsspielräume. Dabei ist der bzw. die Coachee Experte für die Inhalte, über die im Coaching gesprochen wird.
- Bei Teamcoachings: ist es wichtig, alle Teammitglieder frühzeitig einzubinden, um eine gemeinsame Basis zu schaffen.
Für die anfragende Behörde:
- Konstruktive Haltung: Die Behörde sollte Coaching als wertvollen Reflexionsraum zur Potenzialentfaltung anerkennen und unterstützen.
- Kostenübernahme: Die Bereitschaft zur Kostenübernahme ist Voraussetzung, um das Coaching zu ermöglichen.
Für den Coach bzw. die Coachin:
- Vertraulichkeit: Der Coach bzw. die Coachin muss absolute Vertraulichkeit gewährleisten, um ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu schaffen.
- Kompetenz und Praxisbezug: Der Coach bzw. die Coachin sollte über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung verfügen, um praxisnahe und relevante Unterstützung bieten zu können.