BAköV-Lehrgänge zum Aufstieg in den höheren Dienst
… wurden im Januar/Februar 2018 letztmalig durchgeführt.
Dass diese Aufstiegsmöglichkeit den Teilnehmenden interessante Berufschancen eröffnete, zeigen die bei der BAköV eingegangenen Rückmeldungen erfolgreicher Aufsteigerinnen und Aufsteiger. Diese sind heute in ganz unterschiedlichen Bereichen der Bundesverwaltung im höheren Dienst eingesetzt, so zum Beispiel als Referatsleiter/-innen Haushalt, Organisation oder Innerer Dienst.
Zahlen und Fakten:
Die ersten wissenschaftlich ausgerichteten Lehrgänge zum Aufstieg in den höheren Dienst auf Basis der Bundeslaufbahnverordnung von 2002 (BLV, in der Fassung von 2002) führte die BAköV im Jahr 2003 mit rund 30 Teilnehmenden durch. Bis zum Jahr 2010 nahmen jährlich über 40 Beschäftigte an den Basis-, Aufbau- und Speziallehrgängen teil; im Jahr 2006 wurde ein Höchststand mit rund 90 Aufsteigerinnen und Aufsteigern erreicht.
Seit dem Jahr 2012 gingen die Teilnehmerzahlen zurück. Ursache hierfür war ein verändertes Laufbahnrecht (BLV, in der Fassung von 2009), das die Aufstiegsfortbildung grundlegend reformierte. Nach § 39 Abs. 3 BLV setzt die Qualifizierung für den Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nun einen Masterabschluss voraus und liegt damit nicht mehr in der Zuständigkeit der Bundesakademie. Die BLV von 2009 sah eine Übergangsregelung vor, wonach die Ressorts zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2015 wahlweise das Aufstiegsverfahren auch nach altem Recht durchführen konnten. Unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Ausbildungszeiten fand daher der letzte Lehrgang nach altem Recht im Januar/Februar 2018 statt.
Ein besonderer Dank gilt Prof. Dr. Raimund Brühl und Diplom-Psychologin Gudrun Ude für ihren Einsatz in den Aufstiegslehrgängen! Herzlichen Dank aber auch an die anderen Dozentinnen und Dozenten, die in den Lehrgängen zur Förderung des Aufstiegs in den höheren Dienst tätig waren, und an alle Mitwirkende.
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