Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Dazu zählen insbesondere Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse zum Schutz des Bundes oder eines Landes. Dabei kommt es nicht auf die Darstellungsform der jeweiligen Informationen an, sondern nur auf deren Inhalte.
Diese Art Informationen werden als Verschlusssachen (VS) bezeichnet. Der Schutz von VS wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes realisiert.
Der materielle Geheimschutz macht Vorgaben zum Zugang zu VS, zur Geheimschutzorganisation, zur Einstufung, Handhabung, Kennzeichnung und Weitergabe von VS. Ferner erfolgen Vorgaben zu organisatorischen, materiellen und technischen Maßnahmen zum Schutz von VS sowie den Einsatz von IT zur Verarbeitung von VS (VS-IT).
Die hierfür einschlägigen Regelungen ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA).
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bieten wir Ihnen folgende Fortbildungen zu diesem Thema an:
Materieller Geheimschutz (einschließlich VS-IT) In dieser Fortbildung (IT 417) erwerben Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung von Tätigkeiten im Bereich des materiellen Geheimschutzes einschließlich VS-IT, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Verschlusssachenanweisung in der Praxis. Diese Veranstaltung bieten wir auch als Webinar an (IT 427).
Grundlagenwissen für VS-Registraturkräfte wird Ihnen in der Veranstaltung IT 418 vermittelt.
Abgerundet wird unser Angebot mit einem jährlichen Erfahrungsaustausch "How to do... für die VS-Verwaltung" (IT 416) für Mitarbeitende, die in der VS-Verwaltung tätig sind.
Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, kontaktieren Sie uns gerne: lg5@bakoev.bund.de
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