Ziele der öffentlichen Verwaltung - Verwaltungsaufbau - Verwaltungsrecht
Die Grundlagen der öffentlichen Verwaltung - für Neu- und Quereinsteigende
Der sich verändernde Arbeitsmarkt bringt es mit sich, dass zunehmend Kräfte ohne Kenntnis der öffentliche Verwaltung von Behörden eingestellt werden. Um sie schnellstmöglich mit den Grundlagen der öffentlichen Verwaltung vertraut zu machen und sie so in ihr neues Arbeitsfeld gut zu integrieren, verweisen wir an dieser Stelle auf entsprechende Werkpapiere, die zum Selbststudium aber auch zur Vermittlung der Grundlagen gut geeignet sind.
Der schnelle Einstieg in die aktuellen Grundlagen der öffentlichen Verwaltung gelingt anhand folgender Module:
Ziele der öffentlichen Verwaltung:
Verfassungs-/Gesetzesgemäßer Exekutivauftrag
- Rechtstaatlichkeit
- Demokratieresilienz
- Politikbezug (u.a. Neutralitätsgebot )
- Weiterführende Informationen z.B. bundesregierung.de
- Infomations-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung
Verwaltungsaufbau:
Staatsorganisation nach dem Grundgesetz (u.a. Gewaltenteilung)
- Aufteilung Verwaltungshandeln Bund, Länder, Kommunen
- Gremien Ministerpräsidenten-/Fachministerkonferenzen
- Grundstruktur Bundesverwaltung: BK, Ressorts, Geschäftsbereiche
- Weiterführende Informationen (s. Verweis auf das Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung)
Grundlagen der Verwaltung:
Exekutivrecht und Rechtsstaatsprinzip
- Grundsätze des Verwaltungsrechts (Vorrang, Vorbehalt, Verhältnismäßigkeit)
- Wichtigste allgemeine Gesetze (u.a. VfVfG, VwGO)
- Verwaltungsakt: Definition und Folgen, Verwaltungsermessen
- Darstellung Besonderes Verwaltungsrecht: z.B. Ausländer- und Asylrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht, Baurecht und Gewerberecht.
- Weiterführende Informationen