IT-Sicherheitsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung
Zertifizierungsstelle BAköV
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zertifiziert in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „IT-Sicherheitsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung“ anhand der im
Lernpfad vorgegebenen Inhalte und der Prüfungsordnung. Der Zertifikatserhalt ist in Abschnitt 7 des Leitfadens geregelt.
Zertifizierung für Bedienstete der Bundesverwaltung
IT-SiBöV - Basiskompetenz
Die Basiskompetenz des IT-Sicherheitsbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung orientiert sich an dem BSI-Standard 200-1Managementsysteme für Informationssicherheit und BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Vorgehensweise.
Auf der Grundlage der BSI-Standards 200-1 und 200-2 und den Anforderungen aus dem Aufgabenbereich IT-Sicherheit ist ein überschaubares Projekt innerhalb der eigenen Behörde zu absolvieren (in Zusammenarbeit mit dem BSI/Fachlicher Berater der eigenen Behörde) und vorzustellen.
Im Rahmen der Prüfung ist im schriftlichen Abschlusstest das Verständnis für fachliche Zusammenhänge nachzuweisen.
Basiskompetenz zur Zertifizierung der Landes- und der Kommunalbediensteten
Auf der Grundlage der BSI-Standards 200-1 und 200-2 und den Anforderungen aus dem Aufgabenbereich IT-Sicherheit ist ein überschaubares Projekt innerhalb der eigenen Behörde in Zusammenarbeit mit einem Fachlichen Berater aus der eigenen Behörde oder einer externen Firma zu absolvieren (vergleiche Leitfaden 5.2). Die Themenvorschläge aus dem
Lernpfad können für die Arbeit herangezogen werden. Zur Bestätigung des Projektthemas wird der
Plan der Projektarbeit
über die Bundesakademie an das BSI gesandt und von dort beschieden. Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt in einem Workshop der Bundesakademie, an dem Vertreter des BSI teilnehmen. Die Abgabe der Arbeit muss spätestens drei Wochen vor dem Workshop erfolgen. Eine elektronische Abgabe (sibe-lg5@bakoev.bund.de) ist möglich. Die Papierform muss spätestens zum Workshop vorliegen.
Damit sind die Voraussetzungen für eine Einladung zur Abschlussprüfung/Abschlusstest gegeben, in deren Rahmen das Verständnis für fachliche Zusammenhänge nachzuweisen ist.
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 120,00 € erhoben.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung wird das Zertifikat “IT-Sicherheitsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung – Basis“ vergeben.
Anerkennung von Hochschulen als Qualifizierungsstellen
Institute bzw. Lehrstühle aus den Bereichen Informationstechnik, Informatik und IT-Sicherheit sowie Datenschutz können von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung als Qualifizierungsstellen anerkannt werden. Dadurch können Hochschulen ihre studentische Ausbildung, die eine Qualifikation für den öffentlichen Dienst gestaltet, durch das Fortbildungskonzept und die Zertifizierung gemäß des Lernpfads der BAköV ergänzen. Die Zertifizierung unterliegt der Zertifizierungsordnung innerhalb des Lernpfads der BAköV und kann von den Instituten bzw. Lehrstühlen der Hochschule selbstständig durchgeführt werden.
Die Bundesakademie stellt als Grundlage neben dem Fortbildungskonzept das „Handbuch IT-Sicherheitsbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung“ bzw. das Handbuch "Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung" und den Abschlusstest zur Verfügung.
Nachstehend können Sie die notwendigen Informationen und Formulare für das Antragsverfahren downloaden.
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