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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Sie möchten eine unserer Fortbildungsveranstaltungen besuchen?

Hier erfahren Sie alles über:

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der Bundesakademie sind grundsätzlich nur Beschäftigte des Bundes. Ausgenommen sind die Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung und die Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei, da für sie andere Fortbildungseinrichtungen und -angebote bestehen. Sie wie auch Angehörige der mittelbaren Bundesverwaltung, von Verwaltungen außerhalb des Bundes sowie im Einzelfall auch anderer Organisationen können jedoch gastweise zugelassen werden.

Die dezentralen Veranstaltungen der Leitbehörden Hannover und München werden primär den Behörden angeboten, die dem Fortbildungsverbund der jeweiligen Leitbehörde angeschlossen sind. Daher werden bei der Platzvergabe vorrangig Beschäftigte aus diesen Behörden berücksichtigt. Eine Anmeldung zu diesen Veranstaltungen ist jedoch für alle Behörden (wie oben beschrieben) offen.

Interessenbekundung und Anmeldung

Das Interaktive FOrtbildungsSystem für die BUNDesverwaltung (IFOS-BUND ®) bietet sowohl den Angehörigen der Bundesverwaltung als auch den Fortbildungsverantwortlichen in den Behörden die Möglichkeit, sich web-basiert direkt über das Angebot der BAköV zu informieren.

Anmeldungen für unsere Fortbildungsveranstaltungen können nur durch die meldeberechtigten Behörden - in der Regel durch die jeweiligen Fortbildungsbeauftragten – und nur durch Eingabe in IFOS-BUND® erfolgen. Angemeldet werden können Bedienstete, die der Zielgruppenbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung entsprechen.

Um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, müssen die Teilnahmevoraussetzungen - insbesondere Laufbahngruppe, Funktionen sowie Vorkenntnisse - erfüllt sein.

Das Verfahren zur behördeninternen Bedarfsabfrage, Interessenbekundung und Anmeldung von Beschäftigten ist in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher bei den Fortbildungsbeauftragten Ihres Hauses, auf welchem Weg Sie Ihren Teilnahmewunsch abgeben können. Die Schaltfläche „Interesse bekunden“ in IFOS-BUND® ist nicht in jeder Behörde mit einer entsprechenden Funktion hinterlegt und löst in keinem Fall eine unmittelbare Meldung aus.

Die Veranstaltungsplätze werden von der Geschäftsstelle Fortbildung der Bundesakademie bedarfsorientiert und unter Berücksichtigung aller Ressorts für die jeweilige Veranstaltung vergeben. Die meldeberechtigten Behörden werden über die Vergabe der Veranstaltungsplätze für ihren Bereich unterrichtet.

Einladung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an zentralen Veranstaltungen werden von der Bundeakademie unmittelbar eingeladen. Bei dezentralen Veranstaltungen erfolgt die Einladung über die jeweiligen Leitbehörden. Mit der Einladung werden Ihnen weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie gegebenenfalls die Höhe der Teilnahmegebühr zugeleitet.

Abordnung

Als Beschäftigten des Bundes werden Sie für die Dauer der Veranstaltung von den Entsendebehörden zur Bundesakademie abgeordnet. Bezüglich der Abordnung wird auf das Rundschreiben vom 9. September 1975 (GMBl 1975 S. 717) und auf das Rundschreiben des BMI an die obersten Bundesbehörden vom 15. November 1976 – (D III 6 - 222 704 - 6/5) hingewiesen.

Daher dürfen Sie als Teilnehmende die Veranstaltungen grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung der Bundesakademie verlassen oder von Ihren Stammdienststellen abberufen werden.

Teilnahmebescheinigung

Als Teilnehmende einer Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie ggf. eine Bescheinigung über erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise mit der Maßgabe, Ihrer Dienststelle eine Ablichtung zu übermitteln. Eine Bescheinigung erhält grundsätzlich nur, wer mindestens zu 80 Prozent an einer Veranstaltung teilgenommen hat. Die Teilnahmebescheinigung wird nur elektronisch zur Verfügung gestellt; wenige Tage nach Ende der Veranstaltung können Sie diese in IFOS-BUND herunterladen (im internen Bereich: Meine Interessenbekundungen). Für den Download sind Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer selbst verantwortlich, ebenso für die Weiterleitung an Ihre Dienststelle.

Kosten

Die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit den o.g. Ausnahmen - nehmen grundsätzlich kostenfrei an den Veranstaltungen der Bundesakademie teil.

Allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechnet die Bundesakademie ein Teilnahmeentgelt in Höhe von

  • 75 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete des Bundesministeriums der Verteidigung,
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für Bedienstete der mittelbaren Bundesverwaltung sowie
  • 120 € je angefangenem Veranstaltungstag und Teilnehmer/ -in für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Bundesakademie kann für einzelne Veranstaltungen abweichende Regelungen vorsehen.

Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Bundesakademie trägt grundsätzlich die Reisekosten (Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung) einschließlich des Trennungsgeldes der teilnehmenden Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung (Ausnahmen s.o.). Bei einzelnen Veranstaltungen können andere Regelungen getroffen werden.

In allen übrigen Fällen trägt die Bundesakademie keine Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Veranstaltungsorte

Die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie finden in der Regel in Berlin (einschließlich Zeuthen), Boppard oder Brühl statt.

Die Veranstaltungsorte der Leitbehörden sind Hannover und München.

Ihr kürzester Weg zu den Veranstaltungsorten

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