Austausch und Vernetzung zu aktuellen KI-Themen der Bundesverwaltung
Zur Erfüllung des Art. 4 AI-Act ist neben der Initial-Kompetenzvermittlung, die nach dem Anforderungsprofil „Einführungs-Anforderungen“ vorgesehen ist, auch eine nachhaltige und kontinuierliche Kompetenzvermittlung erforderlich. Die Fortschritte im Bereich KI schreiten stets voran, so dass Kompetenzen auch veralten können.
Das nun folgende Anforderungsprofil „Austausch und Vernetzung“ richtet sich daher an alle Beschäftigten der Bundesverwaltung, die mit den Einsatzmöglichkeiten von KI innerhalb ihrer Behörde oder begleitenden Maßnahmen zur Einführung von KI betraut sind.
Neben dem technischen Fortschritt der KI wird mit den Angeboten dieses Anforderungsprofils auch eine Transparenz innerhalb der Bundesverwaltung über den derzeitigen ressortübergreifenden Fortschritt beim Einsatz von KI geschaffen.
Zertifizierung und Nachweis der erworbenen Kompetenzen
Die Beschäftigten, die sich mit dem Einsatz von KI innerhalb ihrer Behörde beschäftigen, sind nicht zwangsläufig „KI-Beauftragte“. Die Einführung von KI kann als Teil der Digitalisierung auch „Digitalisierungs-Beauftragten“ oder anderen Zuständigkeiten zugewiesen sein.
Zum aktuellen Zeitpunkt plant die BAköV daher keine explizite Zertifizierung zur/zum KI-Beauftragen einzuführen, da auch der AI Act eine entsprechende Beauftragten-Rolle nicht vorsieht. Statt eines Zertifikats sind somit die Teilnahmebestätigungen als möglicher Nachweis der erworbenen Kompetenzen nach Art. 4 AI Act zu nutzen.
Sollte sich ein Bedarf an Zertifizierungen zu KI-Beauftragten zeigen, kann eine Zertifizierungsprüfung in diesem Lernpfad ergänzt werden. Der Aufbau der Anforderungsprofile bereitet bereits zum jetzigen Stand auf eine entsprechende Zertifikatsprüfung vor.
Im Bereich der KI-Nutzerinnen und -Nutzer ist eine entsprechende Zertifikatsprüfung mit dem KEKS bereits erfolgt.
Nachdem erforderliche Kompetenzen erlangt wurden, z.B. durch den Besuch der Veranstaltungen IT 300 bis IT 320, dient der Erfahrungsaustausch KI (IT 330) dazu, eigene KI-Projekte oder -Fortschritte vorzustellen und sich mit anderen Beschäftigten der Bundesverwaltung über deren Projekte auszutauschen. Die Agenda des 2-tägigen Präsenzaustausches wird durch eine Themenvorabfrage unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgelegt.
Die Teilnahme am IT 330 ist auch ohne vorherige Teilnahme an anderen Veranstaltungen dieses Lernpfades möglich.
In der Bundesverwaltung gibt es regelmäßig Neuigkeiten zum Einsatz von KI. Mit der jährlichen Tagung „1st Face2KI“ sollen Neuerungen und aktuelle Entwicklungen der Bundesverwaltung vorgestellt und diskutiert werden.
Ab 2026 wird diese Tagung nicht rein online (SO 536), sondern als hybride Veranstaltung mit Gelegenheit zur Vernetzung und einem Austausch in Präsenz (SO 535) angeboten.
Mit dieser Anpassung zu einer hybriden Veranstaltung möchten BAköV und BeKI die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung ausbauen und verstetigen. Der Ausbau zu einer kontinuierlichen Austauschplattform, z.B. zur Bereitstellung von Good Practice für die öffentliche Verwaltung, ist zukünftig angedacht.
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