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Rechtliche Grundlagen

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Quelle: IStock / Petmal

Zusammenstellung der Gesetze, Maßnahmenprogramme und Strategien...

Agenda 2030

2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 "als Fahrplan für die Zukunft" verabschiedet. Darin enthalten sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs).

Informationen zum Thema:

  • Agenda 2023 >>>
  • Klimaabkommen von Paris >>>
  • Nachhaltigkeitsziele der Bundesegierung >>>
  • SDG-Fortschrittsbericht >>>

Die Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung 

Die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung erstrecken sich auf eine breite Palette ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte. Im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung die konkreten Erwartungen an die Verwaltung festgelegt und entwickelt diese ständig weiter. Es geht dabei von Ansätzen zum nachhaltigen Bauen über Maßnahmen zur Reduktion von CO2 Emissionen bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der interkulturellen Öffnung von Verwaltungen. 

Informationen zum Thema:

  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie >>>
  • Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung >>>
  • Monitoringberichte >>>
  • Rat für nachhaltige Entwicklung >>>
  • Parlamentarischer Beirat für Nachhaltige Entwicklung >>>

Rechtsgrundlagen zur Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 

Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildrolle in Deutschland einnimmt und bis 2030 klimaneutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen in den nächsten Jahren noch viele Veränderungen im Verwaltungshandeln umgesetzt werden, die den Behörden viel abverlangen werden, obwohl bereits viele Verwaltungen Schritte in Richtung Klimaneutralität unternommen haben. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind insbesondere Maßnahmen zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen wichtig, und zwar in allen Bereichen des Verwaltungshandelns, von Gebäuden, Heizung und Strom, Mobilität, wie Dienstreisen, Fuhrparks bis hin zu Beschaffung, Kantinen und Veranstaltungsmanagement. Ganz besonders ist zu beachten, dass nach der Planung der Bundesregierung alle Behörden ein Umweltmanagementsystem einrichten sollten, mit dem derzeitige Emissionen erfasst und Prioritäten bei der Reduktion gesetzt werden können. Hierdurch können Behörden ihre Klimabilanz verbessern.

Information zum Thema:

  • Klimaschutzgesetz >>>

  • AVV Klima:

    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimaneutraler Leistungen >>>

    • Beratung durch UBA finden Sie hier

  • Gebäudeenergiegesetz >>>
  • Energieeffizienzfestlegungen des Bundes >>>
  • EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der „Energy Performance of Buildings Directive" (EPBD) für öffentliche Bauten (auf Englisch) >>>
  • Klimaschutzprogramm 2030 >>>
  • Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge >>>
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz >>>

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