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Rechtliche Grundlagen

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Quelle: IStock / Petmal

Internationale und nationale Vorgaben

Agenda 2030 und Klimaabkommen von Paris

2015 haben die Vereinten Nationen (VN) die Agenda 2030 "als Fahrplan für die Zukunft" verabschiedet. Darin enthalten sind 17 globale Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs). Anknüpfend an die Agenda 2030 beschloss die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, im Jahr 2015 das „Übereinkommen von Paris“. Die Vertragsparteien verpflichten sich darin, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Weltwirtschaft klimafreundlich umzugestalten.

Informationen zum Thema:

  • Agenda 2030 der VN (2015) >>>
  • Klimaabkommen von Paris (2025) >>>
  • SDG-Fortschrittsberichte >>>

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll die Ziele der Agenda 2030 umsetzen. Konkrete Vorgaben für die Bundesverwaltung sind im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit festgelegt. Die Federführung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt beim Bundeskanzleramt. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen ist dabei das zentrale Steuerungsorgan. Er ist auch für das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit und dessen Weiterentwicklung zuständig. An den Sitzungen des Staatssekretärausschusses nehmen auch der Rat für nachhaltige Entwicklung und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen teil.

Informationen zum Thema:

  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (aktuelle Fassung, 2025) >>>
  • Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit und Monitoringberichte (aktuelle Fassung 2021) >>>
  • Rat für nachhaltige Entwicklung >>>
  • Parlamentarischer Beirat für Nachhaltige Entwicklung >>>

Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildrolle in Deutschland einnimmt und bis 2030 klimaneutral wird. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind insbesondere Energiesparmaßnahmen wichtig, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Bundesregierung empfiehlt allen Behörden, ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS einzurichten, mit dem diese ihre derzeitigen Emissionen erfassen und Prioritäten bei der Reduktion setzen können.

Information zum Thema:

  • Klimaschutzgesetz >>>

  • Klimafreundliche Beschaffung:

    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimaneutraler Leistungen >>>

    • Pflicht von Behörden zur Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte: Kreislaufwirtschaftsgesetz >>>

    • Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge >>>

    • Pflicht zur Erfassung von nachhaltigen Kriterien in der Vergabe öffentlicher Aufträge >>>
  • Verpflichtende Energiesparziele auch für die öffentliche Hand: Energieeffizienzgesetz >>>

  • Energieanforderungen für Gebäude: Gebäudeenergiegesetz >>>

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